Kindergarten und Grundschule: Schulregeln und Prozeduren

Schulregeln und Prozeduren im Fall von

Based on: art.30 of the General Rules of the European Schools (2014-03-D-14-en-7)

Acceptance of a place at the school shall imply the right and the obligation to attend all courses of instruction listed in the curriculum and to do such work as is set. Pupils shall also be required to take part in any organised activities (including outings and trips) declared compulsory by the Director. A pupil’s attendance at classes is necessary to ensure his/her development and to enable the teacher to make a full and accurate assessment.

  1. Recording of absences
    The school shall keep a daily register of the pupils’ absences in SMS-MySchool. At the end of each semester, the school shall draw up a list of absences for each pupil. Unauthorised absences will be clearly identified and processed.
  2. Absences on medical grounds
    1. a) In the event of a pupil being unable to attend the school, the pupil’s legal representatives will inform the school of the reason by email before 8.30 a.m. latest on the day of absence:
      1. Mail: LUX-SECRETARIAT-NURSERY-AND-PRIMARY-CYCLE@eursc.eu
    2. b) After an absence of more than two days, pupils need a medical certificate. Without written notification from the pupil’s legal representatives and a medical certificate, such absences shall be regarded as unauthorised and punishable by the Director. In the case of a child having 3 such absences (regardless of whether consecutive days or individual days), the Deputy Director will request a meeting with the parents for clarification.
    3. c) If a pupil contracts an infectious disease, the pupil’s legal representatives have to notify the Director in writing and adhere strictly to the rules laid down by the Administrative Board, drawn up in agreement with the school medical service, on the containment of infectious diseases, in particular as regards quarantine for him/her and other pupils living under the same roof. The pupil shall be readmitted to the school only on production of a medical certificate from a doctor recognised by the local health authorities or from the school doctor.
    4. d) The Director may, if he/she considers it necessary, have the pupil examined by the school doctor.
  3. Absences on personal grounds
    1. a) Only the Deputy Director, not the Class Teacher, may give a pupil permission to be absent from school. In the event that a child cannot attend school due to personal reasons, the pupil’s legal representatives ask the Director for permission, using the official form (“Request for Permission of Absence” – download via Website).
      1. Mail: LUX-SECRETARIAT-NURSERY-AND-PRIMARY-CYCLE@eursc.eu
    2. b) Except in cases of force majeure, the pupil’s legal representatives must apply for such permission at least 7 days in advance. Applications must be made in writing, indicating the period of absence and the reasons. Permission may be granted for a maximum of two days plus reasonable travelling time.
    3. c) Except in cases of force majeure, permission may not be granted for the week preceding or the week following school holiday periods or public holidays.
  4. Lateness
    It is the parent’s responsibility to ensure their child arrives at school on time. Lateness can disrupt the learning of others and can result in a pupil feeling greater stress and achieving poorer outcomes. All time out of school affects the pupils’ learning and achievement. The pupil’s representatives have to make sure that the child arrives at school on time.
  5. Consequences of absences and/or lateness
    1. a) Absent days (excused and unexcused) as well as late arrivals are registered daily by the teachers and/or the secretaries in SMS-MySchool.
    2. b) In case a child is late 5 times (regardless of whether consecutive days or individual days), the Educational Coordinator will request a written explanation from the parents (Deputy Director in copy of the mail). In case a child is late 7 times or/and has more than 3 unauthorised absences, the Deputy Director will request a meeting with the parents for clarification.
    3. c) Should repeated unauthorised absences continue to occur, a Discipline Council will be organised.
    4. d) If, at the end of the first semester, the number of absences (authorised or unauthorised) seems likely to exceed 18 days, the Deputy Director will warn the pupil’s legal representatives of the risk of non-promotion. There will be no retroactive authorisations from the Director.
    5. e) In the event of an unauthorised absence of more than 15 consecutive school days, the pupil shall be deemed to have left the school. The pupil’s legal representatives shall be so informed by registered mail.

Erster Schritt: Vorbereitungsbesuch der Schulkrankenschwestern

Als Vorbereitung auf die ärztliche Untersuchung werden die Kinder zunächst gewogen und gemessen.

Sie tragen ihre Unterwäsche.

Die Krankenschwester testet das Sehvermögen, nimmt Blutdruck und führt Urintests durch.

Diese kleine Voruntersuchung dauert ca. 5 Minuten /Kind.

Einige Tage später werden die Kinder dann zur medizinischen Untersuchung bei Dr. Chafai gerufen.

Die Krankenschwester ist anwesend, WENN SIE KANN, wenn es keine sonstige Verpflichtung oder keinen Notfall hat.

Auf Wunsch unterstützt sie die Ärztin (Terminvereinbarung mit den Eltern, ggf. Hilfe beim Anziehen des Kindes, Sekretariatshilfe, etc.).

 

Zweiter Schritt: Ärztliche Untersuchung durch die Schulärztin

Dieser Besuch basiert auf der großherzoglichen Verordnung vom 24. Oktober 2011 zur Festlegung von Inhalt und Häufigkeit der schulmedizinischen Messungen und Untersuchungen, sowie der Arbeitsweise des medizinischen, sozialen und pädagogischen Teams (Änderung der Verordnung von 1987).

Diese Besuche finden alle zwei Jahre statt, beginnend im 1. Kindergarten und weiterführend in P1, P3 und P5. Auch die Sekundarschule wird besucht.

Die Besuche in Kindergarten und Grundschule finden bei einer Anwesenheit von 2 Vormittagen pro Woche statt.

Wie auf den vor jeder medizinischen Untersuchung an die Eltern ausgehändigten Informationsblättern angegeben, führt die Ärztin die folgenden Untersuchungen durch:

  • Allgemeinzustand, Hautuntersuchung
  • pneumokardiale Auskultation
  • Bauchuntersuchung
  • Untersuchung von Ohren, Rachen und Zähnen
  • Untersuchung der äußeren Genitalien
  • Untersuchung des Bewegungsapparates

Die Kinder warten gemeinsam, bevor sie untersucht werden (Mädchen und Jungen getrennt in der Grundschule). Sie werden dann von der Ärztin individuell untersucht.

Die Krankenschwester ist auch anwesend, wenn sie kann, denn sie muss sich gleichzeitig um die Kinder kümmern, die aus anderen Gründen auf die Krankenstation kommen.  Die Anzahl ist besonders während der Pausenzeiten teilweise sehr hoch.

Nach dem Besuch wird ein Brief an die Eltern verschickt, in dem sie über fehlende Impfstoffe und Anomalien, die bei der Untersuchung festgestellt wurden, sowie über Parameter wie Gewicht, Größe, BMI, Sehvermögen und Blutdruck informiert werden. Auf Basis des Urins wird von den Krankenschwestern ein Screening für Blut, Proteine und Zucker erstellt. Bei einer Anomalie werden die Eltern informiert.


Dr. Ronit Chafai
Facharzt für Kinderheilkunde
Schulärztin Europäische Schule Lux 1

Frau Nadine Fayolle und Frau Larissa Molitor
Schulkrankenschwestern Europäische Schule Lux1

Sehr gerne feiern wir die Geburtstage der Kinder in der Schule bzw. in den Klassen und erlauben daher auch, dass die Kinder Kuchen oder Gebäck mitbringen.

Aufgrund der Hygienevorschriften und vor allem der Organisation in der Schule, gilt es dabei zu beachten:

Der Kuchen muss so gestaltet bzw. verpackt sein, dass es dem Kind möglich ist, diesen selbständig in die Klasse zu bringen. Es ist nicht möglich, das Gebäck bei den Guardes zu hinterlegen. Auch erhalten Eltern keine extra Erlaubnis, um den Kuchen in die Klasse zu bringen. Die Kinder dürfen das Gebäck aber bis zum Läuten auf den Bänken beim Stiegenaufgang vor dem Gebäude C deponieren (an dieser Stelle ist morgens immer eine Aufsicht; der Ort wird per Schild gekennzeichnet, der Concierge ist über die Prozedur informiert). Sobald die Kinder beim Läuten in die Klasse gehen, kann der Kuchen mitgenommen werden.

Der Kuchen muss bereits vorgeschnitten und sollte nur mit den Händen (ohne Löffel oder Gabel) essbar sein. Bevorzugt werden Muffins oder Cupcakes mitgebracht. Idealerweise werden für den Verzehr nur Servietten benötigt.

Wir möchten ausserdem darauf hinweisen, dass immer mehr Kinder bestimmte Allergien aufweisen (zB Nüsse, Laktose, etc). Eine Rücksprache mit dem Lehrer bezüglich möglicher Allergien kann hilfreich sein.

10 min vor der Vormittagspause sollen alle Schüler einen Snack zu sich nehmen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte geben ihrem Kind einen gesunden und ausreichenden Snack mit.  Als Getränk darf nur Wasser oder ungesüßter Tee verwendet werden.

Gleichzeitig muss beachtet werden, dass Snack-Zeit Unterrichtszeit ist. Daher muss sie mit einer Aktivität kombiniert werden. Die Schulleitung empfiehlt, diese Zeit als Vorlesezeit zu nutzen.

Es ist wichtig, dass die Kinder während der Snack-Zeit ruhig sitzen, in Ruhe essen und zuhören.  Anschliessend ist es Aufgabe der Kinder den Platz aufzuräumen und ihn bei Bedarf zu reinigen.

An den langen Tagen empfiehlt die Schulleitung den Kindern auch für den Nachmittag einen kleinen Snack mitzugeben. Die Lehrer sind dafür verantwortlich das Kinder, die Hunger haben, auch am Nachmittag Zeit haben, während der Unterrichtszeit zu essen.

Hausaufgaben können viele verschiedene Formen annehmen. Dabei sollten die Fähigkeiten der Kinder und ihre Lerngeschwindigkeit berücksichtigt werden.

Die Lehrer sind dafür verantwortlich Hausaufgaben so zu gestalten, dass sie für ihre Schüler geeignet sind.

Einige Hausaufgaben sollten in Form von Recherchen, Lesen, Zeichnen, Sammeln von Proben, Bildern und allgemeinem Hintergrundrecherche aus Zeitungen und Zeitschriften erfolgen. In der Regel werden während der offiziellen Feiertage oder Ferien keine obligatorischen Hausaufgaben gegeben. Die Lehrer können aber Hausaufgaben anbieten, die nur optional sind.

Um die langen Schultage nicht noch zu Hause zu verlängern, sollten für P1/P2 Hausaufgaben nur dienstags, donnerstags und freitags aufgegeben werden (außer täglichen Leseübungen). Ein Wochenplan oder eine wöchentliche Hausaufgabe wird von der Schule besonders empfohlen.

P1/2

Die einzigen Hausaufgaben, die für Kinder im 1. und 2. Lebensjahr täglich gemacht werden sollten, sind 10 bis 15 Minuten Lesetraining mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten. Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch andere kurze Hausaufgaben gegeben werden können (+/- 10 Minuten pro Tag).

P3

Da das dritte Jahr ein Übergang zwischen den unteren und oberen Klassen der Grundschule ist, kann von den Kindern erwartet werden, dass sie einfache Hausaufgaben machen und z.B. mit ihren Multiplikationstabellen beginnen (20 Minuten pro Tag). Die regelmäßige Leseübung (10-15 Minuten pro Tag) sollte fortgesetzt werden.

P4/P5

Das vierte und fünfte Jahr ist eine allmähliche Vorbereitung auf die Sekundarschule und als Folge davon sollten die Hausaufgaben regelmäßiger und akademischer werden. Unvollendete Arbeiten können abgeschlossen, Rechtschreibarbeiten vorbereitet, Tabellen gelernt, Nachschlagewerke verwendet werden, aber auch Basteln, Lesen etc können als Aufgaben zu Hause gemacht werden. Hausaufgaben sollten auf 30 Minuten beschränkt werden, unabhängig davon, wie schnell das Kind arbeitet. (Das beinhaltet nicht die tägliche Leseaufgabe von 15-20min.)

Hausaufgaben sollten nicht als formelle Bewertung betrachtet werden, da dem einen Kind möglicherweise von seinen Eltern geholfen wurde und sich die in einer Familie verfügbare Bildungsunterstützung von der in einer anderen unterscheiden kann. Dennoch sollten Hausaufgaben im Unterricht immer überprüft und korrigiert werden.

Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass Kinder, die nicht alle Arbeiten in der Schule vollständig erledigen (weil sie stören oder Arbeiten verweigern), diese Aufgaben zu Hause erledigen sollten. Dies ist daher nicht als klassische Hausaufgabe zu verstehen, sondern wird zu den normalen Hausaufgaben hinzugefügt. Die Lehrer informieren die Eltern jedoch darüber.

 

Aufgabenverteilung bei den Hausaufgaben

Lehrer…

  • erklären die Hausaufgaben genau und ausführlich.
  • achten darauf, dass Hausaufgaben von den Kindern ordentlich aufgeschrieben oder markiert werden.
  • stellen im Umfang angemessene Hausaufgaben zusammen.
    • P1/P2: 10min + 10-15min lesen
    • P3: 20min + 10-15min lesen
    • P4/P5: 30min + 15min lesen
  • kontrollieren und korrigieren die Hausaufgaben regelmässig.
  • geben bei Bedarf Rückmeldung an die Erziehungsberechtigen bei auffälligen Schwierigkeiten.

Eltern / Erziehungsberechtigte…

  • zeigen regelmässig Interesse (Arbeiten ansehen, Schultasche und Federmappe überprüfen, Unterstützung beim Ordnung halten und der Sauberkeit der Arbeiten).
  • kümmern sich um mündliche Hausaufgaben wie Lesen, auswendig lernen, Kopfrechnen; unterstützen das Kind bei Materialsammlungen oder Recherchearbeiten.
  • helfen dem Kind, die Hausaufgaben selbständig, übersichtlich und ordentlich zu erledigen.
  • sorgen gemeinsam mit den Kindern für einen ruhigen, aufgeräumten Arbeitsplatz.
  • halten ihre Kinder an, die Arbeitszeit in der Schule angemessen zu nützen.

Kinder…

  • kennzeichnen oder notieren die Hausaufgaben ordentlich und sorgfältig.
  • passen bei der Erklärung gut auf und fragen nach, wenn sie etwas nicht verstanden haben.
  • bemühen sich, die Hausaufgaben konzentriert und selbständig zu machen.
  • geben den Eltern oder Erziehungsberechtigten oder dem Lehrer selbständig Rückmeldung, ob sie noch einmal Hilfe brauchen oder nicht fertig geworden sind. (Die Kinder sollen lernen, für ihre Hausaufgaben verantwortlich zu sein. Es ist nicht Aufgabe der Eltern, ihre Kinder für unerledigte Hausaufgaben zu entschuldigen.)
Änderung der LII

Änderungen an der LII werden nur ausnahmsweise und selten akzeptiert. Die Schule folgt der aktuellen, vom Obersten Rat genehmigten, Schulordnung.

Wenn Eltern eine Änderung der LII für ihr Kind beantragen, werden sie gebeten, die folgende Form (per Post oder E-Mail) an den stellvertretenden Direktor zu senden. Da Änderungen an der LII nur zu Beginn des Schuljahres vorgenommen werden können, muss der Antrag vor dem 30. April 2021 – an das Sekretariat der Grundschule: lux-secretariat-nursery-and-primary-cycle@eursc.eu – gestellt werden. VOR ABGABE DES FORMULARS BITTE ABSCHNITT A AUSFÜLLEN.

Die Schule wird das folgende Verfahren anwenden:

  1. Test des Kindes (die Termine für diese Tests werden den Eltern nicht mitgeteilt, sondern finden in der Zeit zwischen der Anfrage und dem Klassenrat statt) :
    • Der aktuelle L2-Lehrer schreibt einen Bericht (es sind keine zusätzlichen Tests erforderlich).
    • der Student wird vom L2-Koordinator der gewünschten Sprache Der Test besteht aus dem schriftlichen, mündlichen und sprachlichen Verständnis in Interaktion. Es können keine weiteren Informationen oder Mustertests gegeben werden.
  2. Die Ergebnisse werden dem stellvertretenden Schulleiter mitgeteilt, der sie im Klassenrat verwendet, um mit allen Lehrern, die derzeit mit dem Kind arbeiten, zu entscheiden, ob L2 gewechselt werden soll oder nicht. Beim Klassenrat werden auch die Argumente der Eltern berücksichtigt.
  3. Die Entscheidung wird den Eltern nach dem Klassenrat schriftlich mitgeteilt. Wenn die Entscheidung zugunsten der Änderung ausfällt, beachten Sie bitte, dass das Kind Unterstützung benötigt, um das Niveau des Kurses zu erreichen, und dass der Kurs privat organisiert wird, idealerweise mit einem Muttersprachler.

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Change in religion/ethics

Please note that changes in religion or ethics are generally accepted. The change will effective as of the next school year.

In case the parents would like to request a change in religion/ethics for your child, please take the following into account:

  • As the constitution of the different groups needs to be done by the end of the school year, the parents send the request before June 1st. In this case the change will be accepted without any restrictions.