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Einschränkungen bzgl. der Verwendung des Informationsmaterials.

Es ist strengstens untersagt, Informationsmaterial von diesem Web site ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der Europäischen Schule Luxemburg I (EEL1) zu kopieren, zu reproduzieren, weiter zu veröffentlichen, abzuspeichern, zu versenden, zu übertragen oder in irgendeiner Weise zu verbreiten.

Gesetzliche Vorkehrungen

Dieses Web site wird von der EEL1 verwaltet und betrieben. Die EEL1 haftet in keiner Weise für die Angemessenheit oder Verwendung dieses Informationsmaterials an anderen Standorten. Personen, die Zugriff von anderen Standorten aus auf dieses Web site erlangen, handeln auf eigene Initiative und Verantwortung entsprechend den gesetzlichen Vorkehrungen ihres jeweiligen Landes, insofern die örtliche Gesetzgebung Anwendung findet.

Verzichterklärung

Das Informationsmaterial dieses Web site wird „als solches“ angeboten, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr. Die EEL1 steht nicht dafür ein, daß die mit dem Informationsmaterial verbundenen Funktionen abbruchsicher oder fehlerfrei sind, oder daß dieses Web site oder der Server frei von Viren oder sonstigen schadenbewirkenden Elementen sind. Die EEL1 bietet keinerlei Haftung oder Gewähr hinsichtlich der Verwendung oder der Rückschlüsse infolge der Verwendung dieses Informationsmaterials, was dessen Korrektheit, Zutreffenheit, Zuverlässigkeit oder sonstige Aspekte betrifft.

Haftungsanspruch

Die EEL1 haftet in keiner Weise für spezifische oder folgenbedingte Schäden, einschl. der Fahrlässigkeit, die aus der Benutzung dieses Web sites hervorgehen könnten, oder für das Unvermögen der Verwendung des Informationsmaterials dieses Web site, selbst dann nicht, wenn die EEL1 über eventuelle nachträglichen Folgen informiert wurde.

Sonstige Bestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzgebungen der Europäischen Union und ist als solche aufzufassen, ohne Umsetzung jeglicher Grundsätze zu Gesetzeskonflikten. Falls beliebige Vorkehrungen dieser Vereinbarung gesetzeswidrig, unzulässig oder aus beliebigen Gründen undurchführbar sein sollten, dann ist die betreffende Vorkehrung aus dieser Vereinbarung auszuklammern, ohne jedoch die Gültigkeit und Rechtskräftigkeit verbleibender Vorkehrungen zu beeinträchtigen. Im Vorliegenden handelt es sich um eine allumfassende Vereinbarung unter den Parteien in vorstehender Sache, die nur mittels einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Erklärung abgeändert werden kann.