Schulorganisation ab dem 03. September 2020
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Liebe Eltern,
Die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Pandemie, die wir in den letzten Monaten durchgemacht haben und die wir im Moment weiter durchleben, ist eines der Hauptanliegen unserer Schule.
In diesem Zusammenhang trifft der Direktor in Übereinstimmung mit seiner Führungsbefugnis der Schule (Artikel 1 der Ordnung der Europäischen Schulen (Ref.: 2014-03-D-14-de-8)) als Garant für Gesundheit und Sicherheit innerhalb der Schule und in Anwendung der Richtlinien sowohl der staatlichen Organe als auch des zentralen Leitungsorgans der Europäischen Schulen, ohne verpflichtet zu sein, die Eltern der Schüler vorher individuell zu konsultieren, die notwendigen Entscheidungen, um die Garantien für die Erreichung dieser Ziele zu geben.
Wir erinnern alle unsere Eltern daran, dass die Annahme der internen Vorschriften der Europäischen Schulen eine der Bedingungen für die Einschreibung eines Schülers ist und dass Sie diese Bedingung bei der ersten Anmeldung Ihres Kindes und dann stillschweigend bei jeder Verlängerung der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert haben.
- Zusätzliche Referenzen:
Europäische Schule Luxemburg I : Offizielle Texte, Regeln und Memoranda
Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen : Grundlegende Texte
Wenn Sie einen Fall von Covid-19-Positivtestung für eines oder mehrere Ihrer Kinder direkt melden müssen, verwenden Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adressen:
Europäische Schule Luxemburg I (Kirchberg) : LIST-LUX-COVID19-PUPIL-REPORT@eursc.eu
Europäische Schule Luxemburg II (Mamer) : LIST-MAM-COVID19-PUPIL-REPORT@eursc.eu
und setzen Sie niemanden in Kopie. Dadurch wird eine effektive und effiziente Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen gewährleistet und zusätzliche Schleifen in der internen Kommunikation vermieden.
Nachstehend finden Sie die strukturierten Antworten auf allgemeine Fragen zur Schulorganisation ab dem 03. September. Diese Liste von Fragen und Antworten wird ständig erweitert und bei Bedarf aktualisiert.
Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung der restlichen FAQ’s und fügen bei Bedarf weitere hinzu.
Bitte prüfen Sie gegebenfalls auch die Fragen auf Englisch, da diese sofort veröffentlicht werden, während die Übersetzungen noch nicht vorliegen
Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2020
Zusammenfassung (82)
Allgemeines
Die Europäischen Schulen sind supranationale Organe, die ihren eigenen Statuten und Regeln unterliegen. Sie unterstehen weder in Bezug auf den Lehrplan noch in Bezug auf organisatorische Regelungen den jeweiligen Bildungsministerien in ihren Gastgeberländern.
Die aktuellen und zukünftigen Regeln und Vorschriften, die das luxemburgische Unterrichtsministerium für die aktuelle Covid-19-Situation aufgestellt hat, werden stets gründlich analysiert und, wenn nötig, mit den Vertretern des Unterrichtsministeriums erörtert, um ihre Überlegungen richtig einschätzen zu können.
Die praktische Umsetzung neuer Regeln oder die Anpassung bestehender Regeln an unseren Schulen erfolgt immer auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus werden die vom Unterrichtsministerium für das nationale Schulsystem getroffenen Entscheidungen befolgt, unter der Bedingung, dass sie für unsere Schulen relevant sind und dass sie den spezifischen Gegebenheiten unserer Schulen Rechnung tragen (d.h. unterschiedliche Organisation des Studiums, Vermischung von Gruppen und Sprachsektionen, Koexistenz von Kindergarten, Grundschule und Sekundarstufe).
Wir stehen in sehr engem und regelmäßigem Kontakt mit dem Gesundheitsministerium und beurteilen gemeinsam jede neue oder veränderte Situation, die von den nationalen Schulvorschriften abweichen könnte, bevor wir über die Umsetzung spezifischer Vorschriften für unsere Schulen entscheiden.
Alle wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemiesituation werden immer vom Direktor getroffen, nach einem internen Konsultationsprozess mit allen im Schulbeirat vertretenen Interessengruppen (der ein Konsultations-, aber kein Entscheidungsgremium ist und die Schulleitung, Elternvertreter, Personalvertreter und Schülervertreter vertritt)
Die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Schüler und unserer Mitarbeiter ist eines der Hauptanliegen unserer Schule. In diesem Zusammenhang trifft der Direktor gemäß seiner Führungsbefugnis der Schule (Artikel 1 des Reglements der Europäischen Schulen (Ref.: 2014-03-D-14-de-8)) als Garant für Gesundheit und Sicherheit innerhalb der Schule und in Anwendung der Richtlinien sowohl der staatlichen Organe als auch des zentralisierten Leitungsorgans der Europäischen Schulen, ohne verpflichtet zu sein, die Eltern der Schüler vorher individuell zu konsultieren, die notwendigen Entscheidungen, um die Garantien für die Erreichung dieser Ziele zu geben.
Wir möchten alle unsere Eltern daran erinnern, dass die Annahme der Geschäftsordnung der Europäischen Schulen eine der Bedingungen für die Einschreibung eines Schülers ist und dass Sie diese Bedingung bei der ersten Anmeldung Ihres Kindes und dann stillschweigend bei jeder Verlängerung der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert haben.
Zusätzliche Referenzen:
- Europäische Schule Luxemburg I : Offizielle Texte, Regeln und Memoranda
- Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen : Grundlegende Texte
Im Allgemeinen bedeutet dies, dass alle Mitglieder der Gesellschaft unbedingt weiterhin
- die grundlegenden Barrieregesten anwenden und sie mit anderen spezifischen Maßnahmen unterstützen, um das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung des Virus – auch am Arbeitsplatz – so weit wie möglich zu verringern,
- besonders schutzbedürftige Menschen zu schützen.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte hier: https://coronavirus.gouvernement.lu/de/citoyens.html
Um die Besonderheiten der Europäischen Schulen, das Wohlergehen und die pädagogischen Bedürfnisse unserer Schüler und Studenten sowie die auf nationaler Ebene getroffenen Entscheidungen zu respektieren und gleichzeitig die Interessen und die Sicherheit unserer Schüler, Studenten und anderer Nutzer unserer Einrichtungen zu wahren, wird beschlossen, dass alle Zyklen und Jahrgangsstufen ab dem 03. September 2020 den Unterricht vor Ort wieder aufnehmen.
Es muss betont werden, dass der Schulbesuch von Minderjährigen obligatorisch ist und die durchgeführten Maßnahmen obligatorisch und nicht freiwillig sind. So werden Schüler, die nicht zur Schule gehen, als “ unerlaubtes Fernbleiben “ eingetragen, es sei denn, sie erhalten ein ärztliches Attest, das besagt, dass der Schüler oder seine Familie zu Hause bleiben muss.
Es muss betont werden, dass für diese Klassen kein Fernunterricht angeboten wird und keine Hausaufgaben für diejenigen, die sich entscheiden, ohne Genehmigung zu Hause zu bleiben, zur Verfügung gestellt werden.
- Belegung von Schuleinrichtungen zu 100%. mit allgemeiner Verpflichtung zum durchgehenden Tragen von Masken.
- Verbot für alle externen Erwachsenen, einschließlich der Eltern, das Schulgelände zu betreten.
- Tragen von Masken zu jedem Zeitpunkt auf dem Schulgelände, mit Ausnahme der Sportstunden sowie beim Mittagessen.
- Einhaltung der sozialen Distanzierung und der Hygienestandards.
- Einbeziehung der von den nationalen Behörden festgelegten Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit der Schüler und aller Benutzer unserer Schule zu verstärken.
- Geringhlatung des Infektionsrisikos und Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Schulgemeinschaft.
- Stärkung der pädagogischen Qualität und der Wirksamkeit des Lehrens und Lernens in diesem einzigartigen und besonderen Kontext.
Bitte gehen Sie als Eltern mit gutem Beispiel voran und respektieren Sie die Einschränkungen und Empfehlungen, die wir, wie auch die zuständigen Behörden, Ihnen mitgeteilt haben.
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass beide Schulen immer, und mehr noch in dieser Zeit, eine sehr enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gepflegt haben. Dies bedeutet, dass alle relevanten Informationen direkt mit ihnen geteilt werden. Ebenso können diese der Schule vorschreiben, ihre Maßnahmen und Aktionen zu verstärken, um eine mögliche Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Darüber hinaus behält sich die Schulleitung das Recht vor, geeignete Maßnahmen gegenüber Schülern, Studenten oder anderen Nutzern des Schulgeländes, einschließlich der Eltern, zu ergreifen, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der nationalen COVID-19-Website, (Verfahren zur Erklärung der Abwesenheit)
Wir können Ihnen daher versichern, dass die Schulen alle bekannten oder vorgesehenen Maßnahmen befolgen werden, an denen die zuständigen nationalen Behörden es für notwendig und angemessen halten, dass wir uns beteiligen.
Bitte prüfen Sie regelmäßig, was wir Ihnen über unsere regulären Medien mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie unter: nationale COVID-19-Website, Memorandum (ansteckende Krankheit)
In jedem Fall werden Schüler oder Benutzer, die positiv auf SARS-CoV-2 testen, sofort aus der Schule entfernt. Die Schließung bestimmter Klassen oder aller Unterrichtsstunden vor Ort kann erforderlich sein. Informationen werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus behält sich die Schulleitung das Recht vor, geeignete Maßnahmen gegenüber Schülern, Studenten oder anderen Nutzern des Campus, einschließlich der Eltern, zu ergreifen, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: nationale COVID-19-Website, Memorandum (ansteckende Krankheit)
Kalender und Stundenpläne
Die Stundenpläne der Schüler wird entsprechend angepasst an spezifische Bedürfnisse in Bezug auf Pausen- und Essenszeiten.
Desinfektion und Händewaschen
- Wenn sie im Klassenzimmer ankommen
- Vor dem Ausgehen auf den Schulhof
- Nach der Pause
- Vor und nach Kursen der Naturwissenschaften sowie dem Sportunterricht.
- Vor und nach dem Essen
- Nach dem Zugang zu den sanitären Einrichtungen
- Vor Verlassen des Schulgeländes
Schüler, Lehrer und Hilfspersonal werden gebeten, die Richtlinien für gute Handhygiene strikt zu befolgen. Der Zugang der Schülerinnen und Schüler zu den Toiletten wird von den Lehrern und dem Hilfspersonal während des gesamten Schultags überwacht.
Der Lehrer und/oder das Hilfspersonal können von den Schülern verlangen, sich im Unterricht so oft wie nötig die Hände zu waschen.
Es wurden spezifische Unterrichtsmaterialien entwickelt, die dazu dienen sollen, den Schülern die Situation zu erklären und altersgerechte Anweisungen zur sozialen Distanzierung und Hygiene zu geben. Natürlich wird auch die Bedeutung des Schutzes anderer Personen thematisiert, indem die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz der anderen hervorgehoben wird.
Darüber hinaus werden die ersten Schultage genutzt, um an der Umsetzung der neuen Verfahren und der neuen Einstellungen zu arbeiten. Diese Zeit wird hauptsächlich den Kindern gewidmet sein, um sie angemessen auf den neuen Kontext vorzubereiten und um sicherzustellen, dass sie gut auf die neuen Herausforderungen der Umgebung vorbereitet sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: Video (extern gespeicherter Inhalt, erstellt durch unsere Kollegen in der Europäischen Schule Luxemburg II)
Darüber hinaus ermöglicht die große Anzahl von Schülern, die jeden Morgen das Schulgelände betreten, kein angemessenes und sicheres Handdesinfektionsverfahren vor dem Betreten der Klassenräume.
Schüler, Lehrer und Hilfspersonal werden gebeten, die Richtlinien für gute Handhygiene strikt zu befolgen.
Die betreffenden Treppenhäuser und Gänge werden unmittelbar nach dem allmorgendlichen Durchgang der Schülerinnen und Schüler und vor dem erneuten Verlassen des Zugangs zum Schulhof hygienisch gereinigt.
Im Hinblick auf die Rückkehr der Schüler vom Sanitärbereich in den Klassenraum behält sich der Lehrer das Recht vor, von ihnen zu verlangen, sich im Klassenraum erneut die Hände zu waschen.
Die Sanitärbereiche werden im Laufe des Schultages mehrmals hygienisch gereinigt und auf ausreichende Ausstattung (Seife und Papierhandtücher) überprüft.
Um Warteschlangen und häufigen Kontakt mit Türgriffen zu vermeiden, werden alle gängigen Türen während der Schulzeit offen gehalten. Dies gilt für Klassenzimmertüren, Waschraumtüren und Zugangstüren zum Gebäude, soweit sie sich innerhalb des Schulgeländes befinden.
Masken und 'Buffs'
Es wurden spezielle Unterrichtsmaterialien entwickelt, um den Schülern die Situation zu erklären und sie daran zu erinnern, Gesicht, Mund und Nase nicht zu berühren und aus Respekt vor anderen immer mit einem Taschentuch oder dem Ellbogen zu niesen.
Darüber hinaus werden die ersten Schultage genutzt, um an der Umsetzung der neuen Verfahren und der neuen Einstellungen zu arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie unter: Video (extern gespeicherter Inhalt, erstellt durch unsere Kollegen in der Europäischen Schule Luxemburg II)
Bitte stellen Sie dennoch sicher, dass sich die selbstgefertigte Maske an die Morphologie Ihres Kindes angepasst hat und Mund und Nase wirksam bedeckt.
Die Maske muss in allen Bereichen und Räumlichkeiten der Schule verwendet werden, insbesondere auch in den Klassenzimmern. Dies gilt auch in den Büros, in denen das Prinzip des Abstands von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Die Masken, die von den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, erlauben es, sie um den Hals der Schülerinnen und Schüler zu tragen, wenn sie nicht benutzt werden. Falls Sie es vorziehen, dass Ihr Kind eine ‚selbstgefertigte‘ oder eine andere spezifische Maske benutzt, können Sie eine kleine individuelle Reißverschlusstasche zur Verfügung stellen.
Bei der Ankunft am ersten Tag erhält Ihr Kind 2 Stoffmasken, die als ‚Buff‘ bezeichnet werden (dies gilt nicht für die P2 und P5 Schüler, die im Mai und Juni 2020 bereits ihre Buffs erhalten haben). Masken wurden auch dem Lehr- und Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt.
Alle Masken werden von den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt.
Daher wird keinem Schüler ohne Maske der Zugang zum Schulgelände gestattet.
Wenn sich ein Schüler/eine Schülerin nicht an die geltenden Vorschriften hält, ergreifen die LehrerInnen und/oder das Hilfspersonal die erforderlichen Maßnahmen ( sie erklären der Klasse/SchülerIn die Konsequenzen für andere und für sich selbst).
Bei wiederholten Verstößen behält sich die Schule das Recht vor, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Stoffmasken werden empfohlen, um die Weiterverbreitung in der allgemeinen Bevölkerung in öffentlichen Bereichen zu verhindern, insbesondere dort, wo eine Distanzierung nicht möglich ist, sowie in Bereichen der Gemeinschaftsübertragung. Masken können dazu beitragen, andere zu schützen, da die Träger infiziert werden können, bevor Krankheitssymptome auftreten.
Die Schulleitung hat einen intensiven Dialog mit den zuständigen Behörden auf nationaler Ebene geführt, um zu prüfen, wie die Ansteckungsgefahr innerhalb ihrer Infrastrukturen möglichst gering gehalten werden kann, und gleichzeitig die Fortsetzung des Schullehrplans wie geplant zu ermöglichen. So wurde diese Entscheidung während dieser engen Konsultationen in den letzten Monaten intensiv reflektiert und analysiert, und es wurden unseres Wissens keine Vorbehalte formuliert.
In diese Überlegungen sind auch die jüngsten Ratschläge der WHO über die Verwendung von Masken für Kinder und den risikobasierten Ansatz für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren eingeflossen.
Zugangskontrolle und Screening
Der Verlust des Geruchs- (Anosmie) und/oder Geschmackssinns sowie Hautausschläge sind weitere Symptome der Erkrankung.
Senioren und Menschen mit bereits bestehenden chronischen Krankheiten sind anfälliger und komplikationsanfälliger.
Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Kontamination und dem Auftreten der ersten Symptome einer COVID-19-Infektion, beträgt maximal 14 Tage.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: offizielle nationale Website
Es können jedoch Stichproben durchgeführt werden. Bitte überprüfen Sie die Körpertemperatur Ihres Kindes, bevor Sie es in die Schule schicken. Das übliche Verfahren bezüglich der Verpflichtung, ein krankes Kind nicht zur Schule zu schicken, bleibt in Kraft.
Darüber hinaus behält sich die Schulleitung das Recht vor, geeignete Maßnahmen gegenüber Schülern, Studenten oder anderen Nutzern des Schulgeländes, einschließlich der Eltern, zu ergreifen, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: Memorandum (Krankmeldungen, ansteckende Krankheiten)
- Tägliche Reinigung der Schulräumlichkeiten
- Kein Händeschütteln
- Kein Umarmen oder Küssen
- Vermeiden Sie, wenn es möglich ist, Türgriffe und Handläufe zu berühren
- Waschen Sie sich nach dem Berühren der Maske immer die Hände
- Immer die Hände waschen
Schulkrankenschwestern werden sich nur mit Unfällen und gesundheitlichen Notfällen befassen. Sie werden natürlich mit den Klassen in Kontakt bleiben, um den Schülern und dem Personal weitere Hinweise zu den neuen Vorschriften zu geben, und natürlich werden sie, wenn nötig, Kontakt zu den Eltern aufnehmen.
Wenn Zweifel an den Symptomen im Zusammenhang mit COVID-19 bestehen, sollten sich die Eltern direkt mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen. Die Schulkrankenschwestern führen keine Beratung oder zusätzliche Aufklärung über den Gesundheitszustand ihres Kindes durch.
Die Eltern sind verpflichtet, ihren Hausarzt um weitere Unterstützung zu bitten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die verbleibenden Arztbesuche von den nationalen Behörden verschoben wurden.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Informationen, die wir über unsere üblichen Medien zur Verfügung stellen
Der Testprozess ist freiwillig, und die nationalen Behörden sind für die Einladung zum Test, für die Kontaktaufnahme und für die Mitteilung der Testergebnisse an die betroffenen Personen oder lokalen Behörden verantwortlich.
Unterricht in der Klasse
Die LehrerInnen gehen alle Punkte durch und erklären allen SchülerInnen die Gründe für solche Entscheidungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Video (extern gespeicherter Inhalt, erstellt durch unsere Kollegen in der Europäischen Schule Luxemburg II)
Weitere Details folgen in Kürze.
- Die Schülerinnen und Schüler sind eingeladen, das notwendige Material für den Unterricht mitzunehmen. .
- Sie werden gebeten, ihre persönlichen Sachen und das Unterrichtsmaterial am Arbeitstisch innerhalb des Klassenzimmers aufzubewahren.
- Sie werden gebeten, kein persönliches Material mit anderen zu teilen (Bleistifte, Lineal usw.).
- Bei Ankunft wird ihnen von den Lehrern ein Platz im Raum zugewiesen, den sie bis zum Ende des Schultages behalten müssen.
- Sie dürfen ohne die Erlaubnis ihres Lehrers nicht aufstehen oder hinausgehen. Dies betrifft auch die Erlaubnis für die Waschräume.
- Sie dürfen nicht an den Lehrertisch treten, um ihre Notizen/Übungen abzugeben. Diese sollten auf Anweisung des Lehrers einem vordefinierten Bereich im Klassenzimmer überlassen werden.
- Paar- und Gruppenarbeit ist nicht erlaubt, es sei denn, der Abstand von 2 m wird eingehalten. Es obliegt daher dem Lehrer zu entscheiden, ob Gruppenarbeit möglich ist, ohne den Unterricht zu stören (laute Situation).
Wenn Sie es aus irgendeinem Grund für notwendig erachten, dass Ihr Kind es auch im Unterricht trägt, wird dies selbstverständlich zur Kenntnis genommen und honoriert.
Für ISA-Schüler, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse auch körperliche Unterstützung benötigen, steht die Schule in Kontakt mit den luxemburgischen Behörden, um individuelle Empfehlungen zu erhalten.
Die Eltern dieser Kinder werden so bald wie möglich von der Schule informiert.
Pause und Mittagessen
Diese Aktivitäten sollten jedoch eingeschränkt werden, da Ballspiele die Schülerinnen und Schüler leicht erschöpfen, weil die Verwendung der Masken während der Pausenzeit obligatorisch ist.
Sowohl von der Schule als auch vom Catering-Anbieter wurden spezielle Verfahren implementiert, um die Einhaltung der Empfehlungen von COVID-19 zu gewährleisten. Spezifische hygienische und soziale Distanzierungsmaßnahmen wurden eingeführt.
Ja (im Kindergarten und in der Grundschule).
Die Schule ist sich der Bedeutung einer ausgewogenen täglichen Verteilung der Mahlzeiten bewusst, so dass Snacks und Nachmittagsimbisse beibehalten werden. Die praktischen Vorkehrungen werden von den Lehrern übernommen.
Gefährdete Schüler/Mitarbeiter und Krankschreibungen
Es gibt kein neues Verfahren für Krankmeldungen.
Alle krankheitsbedingten Abwesenheiten müssen gemäß unseren üblichen Verfahren im Voraus angekündigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Memorandum
Der bestehende Individualisierte Unterstützungsplan (PAI) hält nicht automatisch die Empfehlungen hinsichtlich der Integration des Schülers und seiner Familie als gefährdete Personen aufrecht.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte immer an Ihren Hausarzt für weitere Anweisungen. Wenn ein neues ärztliches Attest ausgestellt wird, werden die gleichen Richtlinien befolgt wie bei gefährdeten Schülern.
Weitere Informationen finden Sie unter: STM Webseite, Offizielle nationale Webseite
Die Schule bemüht sich mit allen Mitteln, den Klassenlehrer rechtzeitig zu ersetzen, um die Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.
In diesem speziellen Fall stellt der Klassenlehrer dem Schüler das notwendige Material zur Verfügung, damit er die Hausaufgaben mit den üblichen Hilfsmitteln (SMS, Teams) erledigen kann.
Nein.
Die allgemein anwendbaren Richtlinien werden durch den luxemburgischen „Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses“ festgelegt.
Ein Fernbleiben von der Schule ist nur durch ein ärztliches Attest gerechtfertigt, das vom behandelnden Arzt aufgrund einer Krankheit ausgestellt wird, die einen Schüler oder Studenten direkt betrifft. In allen anderen Fällen wird die Abwesenheit als ungerechtfertigte Abwesenheit betrachtet und gemäß den im Memorandum für Eltern festgelegten Bestimmungen behandelt.
Bescheinigungen, die von Haus- oder Fachärzten für ein enges Familienmitglied ausgestellt wurden und auf ein Risiko einer wahrscheinlichen Übertragung durch den Schüler oder Studenten hinweisen, sind nicht zulässig.
Die Faktoren im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitskrise entwickeln sich ständig weiter, deshalb wird die Schulleitung die Empfehlungen der zuständigen Gremien genau befolgen und ihre Vorschriften bei Bedarf entsprechend anpassen.
Die Schule weist die Betroffenen darauf hin, dass sich die Gesundheitskrise ständig weiterentwickelt, und die Schulleitung wird die Empfehlungen der zuständigen Organe genau verfolgen und ihre Politik entsprechend anpassen.
Frischluft
Die Lehrerinnen und Lehrer stellen ein regelmässiges Öffnen der Fenster für mindestens 10 Minuten pro Unterrichtsstunde sicher.
Darüber hinaus werden alle Räumlichkeiten entweder während der Nacht oder am frühen Morgen belüftet.
Die Schulen erhielten spezifische Anweisungen von den nationalen Behörden, und es wurden technische Anpassungen vorgenommen, wenn dies notwendig war.
Reinigungsprozeduren
Die Toiletten werden mindestens zweimal am Tag gereinigt. In den Sanitärbereichen und Klassenzimmern werden regelmäßig Spender für Flüssigseife und Einweghandtücher nachgefüllt. Es gilt die gleiche Vorgehensweise wie bei den Spendern für Desinfektionslösungen.
Alle Gemeinschaftsräume werden am Ende jedes Tages intensiv gereinigt. Darüber hinaus werden die Treppen und Gänge, die morgens für den Zugang zu den Klassenräumen genutzt werden, direkt nach dem Durchgang der Schülerinnen und Schüler jeden Morgen und bevor sie wieder auf den Schulhof gehen, gründlich gereinigt.
Unter besonderen Umständen und in dem Umfang, in dem die Schule es für notwendig erachtet, kann jedoch eine Desinfektion erfolgen.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die zuständigen Behörden aufgrund neuer Entwicklungen oder Maßnahmen die Desinfektion eines bestimmten Bereichs verlangen, was von der Schule entsprechend beachtet wird.
Klassenfahrten und Schulausflüge
Abgeschlossene Abrechnungen:
- P2 Massembre (16.03.-18.03.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- P3 Traben-Trarbach (20.04.-24.04.) : Abrechnung abgeschlossen.
- P3 Traben-Trarbach (11.05.-15.05.) : Abrechnung abgeschlossen.
- P3 Traben-Trarbach (08.06.-12.06.) : Abrechnung abgeschlossen.
- P4 Blankenberge (15.06.-19.06.) : Abrechnung abgeschlossen.
- S4 S5 DEA Amsterdam (19.03.-22.03.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Bosnia and Croatia (25.04.-02.05.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Bulgaria (25.04.-02.05.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Elba (25.04.-02.05.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Greece (23.04.-30.04.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen..
- S6 Luxembourg (27.04.-02.05.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Portugal (27.04.-02.05.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
- S6 Tenerifa (24.04.-30.04.) : Rückzahlungen an die Eltern erfolgt. Abrechnung abgeschlossen.
Updated : 18. Dezember 2020
In diesem Zusammenhang hat der Direktor, in Übereinstimmung mit seiner Leitungsbefugnis der Schule (Artikel 1 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen (Ref.: 2014-03-D-14-de-8)), als Garant für die Gesundheit und Sicherheit in der Schule und in Anwendung der Richtlinien sowohl der staatlichen Stellen als auch des zentralen Verwaltungsorgans der Europäischen Schulen beschlossen, alle Schulausflüge und Exkursionen abzusagen, ohne hierfür vorab die Eltern konsultieren zu müssen.
Diese Annullierungen werden uns sowohl durch eine externe Entscheidung als auch durch einen Fall höherer Gewalt auferlegt, bei dem die Ausbreitung des Coronavirus ein Element ausserhalb unseres Einflusses ist, unabhangig von unserem Willen , unvermeidlich und unvorhersehbar für uns.
Die Schule als juristische Person, welche nicht als natürliche Person des Verbrauchers gilt und im Rahmen der Durchführung dieser Reisen als Vertragspartner mit verschiedenen Dienstleistungsanbietern auftritt, hat so viele Schritte wie möglich mit den verschiedenen Dienstleistungsanbietern unternommen, um zu versuchen, die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit diesen Stornierungen zu reduzieren, wobei es ihr auf diese Weise gelungen ist, diese Auswirkungen erheblich zu verringern, ohne jedoch für jede der Reisen das völlige Fehlen dieser Auswirkungen garantieren zu können.
In Übereinstimmung mit den Direktiven des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen vom 5. Mai 2020 und in Anwendung der Finanzordnung der Europäischen Schulen (Ref.: 2017-12-D-21-de-1), die die Verteilung des Budgets der Europäischen Schulen festlegt und in der Schulreisen nicht enthalten sind, kann der ausstehende Restbetrag der Kosten im Zusammenhang mit der Annullierung von Reisen nicht von der Schule getragen werden und verbleibt in der Verantwortung der Eltern.
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Restbetrags der Kosten im Zusammenhang mit der Annullierung der Reise durch die Leistungserbringer erfolgt die Rückerstattung an die Eltern erst nach Erstellung der endgültigen Kostenabrechnung durch die Schule.
Soziale Distanzierung und Bewegungsflüsse
Eltern ist es nicht gestattet, ihre Kinder auf das Schulgelände zu führen oder das/die Tor/e zu betreten.
Für die Sicherheit und Gesundheit ist es unerlässlich, Bewegungen und Interaktionen auf ein striktes Minimum zu beschränken.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte hier nach: Kalender und Stundenpläne
Die Verwendung eines Tors mit direktem Zugang zum Schulhof und zu den verschiedenen Gebäudeeingängen ermöglicht es, die Anzahl der Schüler auf das ganze Gebäude zu verteilen, ohne die Korridore und Treppenhäuser zu überfüllen.
Die Dimension des Tores und die Lage der Eingänge erlauben es uns, einen schnelleren Zugang zu garantieren und gleichzeitig die soziale Distanz zu respektieren und sicherzustellen, dass eine eventuelle Viruslast innerhalb minimaler und akzeptabler Grenzen bleibt.
Es wurden spezifische Unterrichtsmaterialien entwickelt, die dazu dienen sollen, den Schülern die Situation zu erklären und altersgerechte Anweisungen zur sozialen Distanzierung und Hygiene zu geben. Natürlich wird auch die Bedeutung des Schutzes anderer Personen thematisiert, indem die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz der anderen hervorgehoben wird.
Darüber hinaus werden die ersten Schultage genutzt, um an der Umsetzung der neuen Verfahren und der neuen Einrichtungen zu arbeiten. Diese Zeit wird hauptsächlich den Kindern gewidmet sein, um sie angemessen auf den neuen Kontext vorzubereiten und um sicherzustellen, dass sie gut auf die neuen Herausforderungen der Umgebung vorbereitet sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: Video (extern gespeicherter Inhalt, erstellt durch unsere Kollegen in der Europäischen Schule Luxemburg II)
Die Schule nutzt alle internen und externen Humanressourcen, die notwendig sind, um eine signifikante und sinnvolle Präsenz von Erwachsenen in den Wegen und Bereichen zu gewährleisten, durch die sich die Schüler entwickeln.
Lehrer und/oder Hilfspersonal werden ihre Gruppe während des gesamten Schultags stets begleiten und überwachen. Darüber hinaus werden alle Korridore, die von den betroffenen Gruppen benutzt werden, von Hilfspersonal überwacht, um die Koordination zwischen den Gruppen zu ermöglichen und eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden, wenn sie sich im Gebäude bewegen.
Die Präsenz des Sicherheitsdienstes wird an den Eingängen verstärkt, um die Zugangskontrolle zu gewährleisten.
Die Nutzung von Studienräumen, Bibliotheken, Gemeinschaftsbereichen und Verpflegungsräumen wurde geregelt und spezielle Protokolle eingeführt.
Pausenbereiche wurde deutlich erhöht, um die Einhaltung der Barrieregesten und Sicherheitsanweisungen durch die Schüler und Studenten zu gewährleisten.
Treffen mit externen Dritten sind auf dem Schulgelände bis zum Ende des Schuljahres nicht erlaubt.
Treffen mit internem Personal werden nur aufrechterhalten, wenn dies unerlässlich ist und nach Genehmigung durch die Schulleitung, vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden spezifischen Sicherheitsmaßnahmen.
Selbstverständlich ist das Sekretariat über die üblichen E-Mail-Adressen und Telefonnummern erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter: Website der Schule
Der Haupteingang des Gebäudes wird nicht mehr für diesen Zweck genutzt. Lehrer und/oder Hilfspersonal aller betroffenen Stufen und Klassen werden an den dafür vorgesehenen Toren stehen und erwarten, dass die Schüler sie an vordefinierten Treffpunkten treffen, die für jede Stufe und Klasse eingerichtet wurden. Informationen über die spezifischen Tore werden durch eine SMS-Mitteilung mitgeteilt.
Eltern ist es nicht gestattet, ihre Kinder auf das Schulgelände zu führen oder sich dem Tor bis näher als 2 m zu nähern. Lehrer und/oder Hilfspersonal werden die Klassengruppen stets verfolgen und überwachen.
Sobald die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände sind, haben sie keinen Zugang zu Spielplätzen, sondern erreichen ihre Klasse zusammen mit ihrem Lehrer und/oder Hilfspersonal direkt über einen ausgewiesenen Eingang und eine Treppe. Jeder Weg wird während des gesamten Schultages ausschließlich von denselben Klassengruppen benutzt.
Separate Tore oder Ausgänge sind für öffentliche Verkehrsmittel sowie die einzelnen Sprachsektionen in der Grundschule festgelegt. 2 separate Ausgänge nach Sprachsektionen werden definiert für den Kindergarten. Schüler der Sekunderstufe werden das gebäude durch den Haupteingang sowie ein zusätzliches Tor verlassen, zuzüglich dem Ausgang für öffentliche Verkehrsmittel.
Eltern ist es nicht gestattet, ihre Kinder innerhalb des Schulgeländes abzuholen oder sich dem Tor auf weniger als 2 m zu nähern.
Weitere Details folgen in Kürze.
Weitere Details folgen in Kürze.
Weitere Details folgen in Kürze.
Weitere Details folgen in Kürze. Weitere Informationen finden Sie unter: APEEEL1 Webseite
Weitere Details folgen in Kürze.
Weitere Informationen finden Sie unter: ATSEE web site und Stadt Luxemburg
Nein.
Zur Zeit sind die Bibliotheken geschlossen. Demnächst werden neue Verfahren und spezielle Vorschriften eingeführt, um Schülern und Studenten die Ausleihe von Büchern zu ermöglichen und den Zugang und die Nutzung dieser Bereiche zu ermöglichen.